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Filmwettbewerb 2025

Jugendfilmwettbewerb 2025
Jugend-Filmwettbewerb 2025: „Also, ich seh das so…“

Unter diesem Thema wird der kreative Blick von Kindern und Jugendlichen auf die eigene Heimat, Freunde oder die Familie gesucht.

Teilnahmeberechtigt sind: 
Gruppen oder Einzelteilnehmer/innen im Alter bis 21 Jahre mit Wohnsitz im Gebiet der Brückenauer Rhönallianz.
 
(Technische) Anforderung an die eingereichten Filme: 
Die eingereichten Filme dürfen max. 8 Minuten lang sein. 
Bildformat: 16:9, Auflösung: mindestens HD, maximal 4K 
Containerformat: .mov oder .mp4
Codecs: H.264 oder MPEG-4 
Der Name der Filmdatei muss folgende Informationen enthalten:
Einreicher_Wettbewerb_Format, also z. B.:
Filmgruppe_also-Ich-seh-das-so.mov  oder maxmueller_also-Ich-seh-das-so.mp4
 
Abgabe der Wettbewerbsfilme: 
Einsendung oder Abgabe der Filme auf einem USB-Stick bis 20. Oktober 2025 an die 
Brückenauer Rhönallianz e. V., Marktplatz 2, 97769 Bad Brückenau.
Pro Teilnehmer/in oder Gruppe kann maximal je ein Film abgegeben werden.
 
Jury und Preise:
Das Preisgeld für die am besten bewerteten Filme im Wettbewerb beträgt: 500 € / 300 € / 200 €.
Die Jury zur Ermittlung der Preisträger setzt sich zusammen aus Vertreter/innen der ILE-Brückenauer Rhönallianz, Vertretern von Pro Jugend und professionellen Filmemachern.
 
Preisverleihung und Filmvorführungen:
Diese finden an einem Wochenende im November in den Rhönlichtspielen in Bad Brückenau statt.
 
Einverständniserklärung
Im Rahmen des Filmwettbewerbs der ILE-Brückenauer Rhönallianz, werden Film- und Tonaufnahmen gemacht. Diese Fotos/ Videos/Tonaufnahmen werden bei der Preisverleihung sowie in Online- & Printmedien (Homepage, Projektmappe usw.) veröffentlicht. Mit der Anmeldung beim Filmwettbewerb der ILE-Brückenauer Rhönallianz erklären Sie sich damit einverstanden, dass Fotos/Videos/Tonaufnahmen die innerhalb des Filmwettbewerbs der ILE-Brückenauer Rhönallianz von Ihnen bzw. Ihren Kindern angefertigt oder gemacht werden, von uns zur Veröffentlichung vorgesehen werden können. Es ist von den Einreichern der Filme zu prüfen, ob verwendete Musik gemafrei verwendet werden kann.
 
Mit der Anmeldung beim Filmwettbewerb der ILE-Brückenauer Rhönallianz geben Sie, bzw. zuständige Erziehungsberechtigte Ihre Einwilligung dazu, dass unter Ihrer Mitwirkung und von Ihnen angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen sowie persönliche Aussagen (,,Material“) von dem Filmwettbewerb der ILE-Brückenauer Rhönallianz zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet, d.h. hergestellt, verbreitet, vervielfältigt oder veröffentlicht werden können. Der Filmwettbewerb der ILE-Brückenauer Rhönallianz ist berechtigt, das Material Dritten jederzeit unbeschränkt zu überlassen (z. B. TV Berichte, Reportagen). Die Verwertung des Materials kann in allen Medien (wie Filmfestivals, Fernsehen, Hörfunk, Kino, Video, Internet, Print, Tonträger usw.) erfolgen und vollumfänglich genutzt werden. Die Mitwirkung an der Erstellung des Materials erfolgte seitens des Teilnehmenden freiwillig. Auf eine Vergütung der Leistung/Rechte wird verzichtet. Alle wesentlich Beteiligten an den eingereichten Filmen sind nicht älter sein als 21 Jahre. Weiterhin erkläre ich, dass meine deutschen Sprachkenntnisse für die Erfassung dieser Erklärung ausreichen.