Mit dem Regionalbudget wurde im Jahr 2020 ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum eingeführt. Die Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) und die Interkommunalen Allianzen unterstützen damit Bürger, Vereine, Organisationen und Gemeinden bei der Umsetzung von Kleinprojekten.
Auch für 2026 können Förderungen für Kleinprojekte beantragt werden. Die Brückenauer Rhönallianz ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen auf. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR brutto nicht übersteigen und die folgende Ziele verfolgen:
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Die ländlichen Räume sollen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.
Nicht gefördert werden können z. B. Laufende Kosten, Ersatzbeschaffungen die keine wesentlichen Verbesserungen bringen, Personalkosten oder Eigenleistungen.
Für alle Projekte stehen 75.000 € Fördermittel des ALE Unterfranken (90%) und der Brückenauer Rhönallianz (10%) zur Verfügung. Die Auswahl trifft ein Entscheidungsgremium, für das je ein Vertreter der acht Allianzgemeinden berufen wurde. Kriterien sind z. B. die Unterstützung des interkommunalen Gedanken und neue innovative Ansätze. Aber auch Beiträge zum Erhalt dörflicher Strukturen, zum Erhalt der Lebensqualität, zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Wertevermittlung für Tradition und Brauchtum werden bewertet.
Die Projektanfragen können bis einschließlich 12. Januar 2026 eingereicht werden. Die Projekte müssen bis 20. September 2026 komplett abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muß bis 01.10.2026 bei der ILE eingereicht werden. Mit der Umsetzung des Projektes darf vor einer Förderzusage nicht begonnen werden.
Wichtige Änderungen seit 2025
Förderhöhen und Beschränkungen
Kleinprojekte werden künftig brutto gefördert (Ausnahme Kleinprojektträger hat Vorsteuerabzugsberechtigung), d. h.
Kleinprojekt = Gesamtkosten nicht höher als 20.000 € brutto.
Steuernummer / Meldung an die Finanzämter
Die ILE-Brückenauer Rhönallianz ist zur Mitteilung der ausgezahlten Förderbeträge an die Finanzbehörde verpflichtet. Dies gilt nur bei juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine) oder Personengesellschaften. Daher ist eine Auszahlung der Förderung künftig nur noch mit Angabe einer gültigen Steuernummer möglich!
Zuschüsse Dritter
können zugelassen werden, solange alle erhaltenen Zuwendungen addiert, die förderfähigen Ausgaben für das Kleinprojekt nicht übersteigen (d.h. solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht).